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5. Was spricht für und gegen eine interne Lösung?

Für eine interne Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung spricht zunächst, dass Arbeitsplatz und -situation bereits bekannt sind. Ebenfalls ist damit sichergestellt, dass betriebsinterne Daten das Unternehmen nicht verlassen. Nicht zuletzt stellt sie auf den ersten Blick die preisgünstigere Variante dar.

Nicht zu unterschätzen ist dabei aber der interne Ressourcenanspruch. Eine PGB beansprucht viele personelle wie auch zeitliche Kapazitäten, die nicht immer gewährleistet sind und somit an anderen Stellen fehlen. Des Weiteren könnte der Prozess zur Beurteilung hinsichtlich der Anonymität der Mitarbeiter:innen angezweifelt werden, sollten eigene Angestellte sie durchführen. Auch Vorbehalte hinsichtlich möglicher Manipulationen können dabei aufkommen. Zusätzlich sollte bei der internen Durchführung immer auch sichergestellt sein, dass die damit beauftragten Mitarbeiter:innen ein fundiertes Fachwissen auf dem Gebiet der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz aufweisen.