Ihr kompetenter Ratgeber

3. Was sind die rechtlichen Konsequenzen bei Nichtdurchführung einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung (PGB)?

Die Durchführung einer PGB wird durch eine Begehung der Gewerbeaufsicht überprüft. Diese Kontrollen finden unangekündigt statt. Sollte im Unternehmen noch keine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchgeführt worden sein, so folgt zunächst eine sogenannte „Anschubberatung“. Da die gesetzliche Vorgabe zur Durchführung einer PGB noch sehr jung ist, sind noch nicht alle Unternehmen dafür sensibilisiert - das geschieht im Rahmen dieser Beratung. Zusätzlich unterstützt die Aufsicht bei allgemeinen Fragen zur Durchführung, um den Schutz der Mitarbeiter:innen in jeder Hinsicht zu garantieren. Werden die Maßnahmen vom Unternehmen spätestens nach dieser Beratung nicht regelkonform und fristgerecht durchgeführt, obliegt es dem Amt, Strafen in Form von Straf-, Buß- oder Ordnungsgeldern zu verhängen.