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10. Wie lassen sich Belastungsfaktoren beurteilen?

Für viele Belastungsfaktoren gibt es zur Beurteilung keine spezifischen rechtlichen Regelungen. Dem liegt die Forderung zugrunde, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und zu verbessern. Grundsätzlich gilt, dass die Beurteilung sachlich begründet und die Vorgehensweise nachvollziehbar sein muss.

Hier zwei mögliche Verfahrensweisen zur Beurteilung der psychischen Belastungsfaktoren:

1) Nutzung von Instrumenten

Die Kriterien („Schwellenwerte“) für gesundheitlich relevante Ausprägungen der erfassten psychischen Belastung können mit Instrumenten, wie dem sogenannten Ampel-Prinzip (aus dem Bereich der Arbeitssicherheit) bewertet werden. Die einzelnen Stufen reichen von grün über gelb bis hin zu rot:
grün
= aktuell kein Handlungsbedarf, Themen sollten jedoch beobachtet werden
gelb
= Handlungsbedarf, da ein signifikanter Anteil der Belegschaft betroffen sind, wenn auch nur mit einer schwachen bis mittleren Ausprägung der Risikofaktoren
rot
= akuter Handlungsbedarf mit einem Großteil der Belegschaft, der betroffen ist; Maßnahmen werden umgehend benötigt, um Risikofaktoren zu reduzieren und Erkrankungen vorzubeugen.

2) Beurteilung im Workshop

Hierbei beurteilen Beschäftigte, Führungskräfte und die betriebliche Interessenvertretung gemeinsam mit fachkundigen internen oder externen ExpertInnen, ob angesichts der ermittelten Belastung Gestaltungsmaßnahmen erforderlich sind oder nicht. Diese Form empfiehlt sich, wenn die psychische Belastung in Workshops bereits ermittelt wurde, zum Beispiel durch Erörterung und Beurteilung der Ergebnisse aus schriftlichen Befragungen der Mitarbeitenden oder Arbeitsplatzbeobachtungen.