Die Durchführung einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung ist seit dem 01.01.2014 für alle Arbeitgeber gesetzlich als Pflicht verankert. Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber Sorge dafür tragen, dass die Arbeit „menschengerecht” gestaltet ist. Dazu gehört neben dem Arbeitsschutz, der Arbeitssicherheit sowie dem technischen Schutz auch die Sicherstellung der psychischen Gesundheit. Damit reagiert das Gesetz auf die Risiken unserer aktuellen Arbeitsumstände und die zunehmende Bedeutung psychischer Erkrankungen.