Ihr kompetenter Ratgeber

15. Wie oft/regelmäßig muss die PGB wiederholt werden?

Die Psychische Gefährdungsbeurteilung soll nachhaltig sein. Daher sollte die Wirkung der aus dem Ergebnis der Befragung abgeleiteten Maßnahmen regelmäßig mithilfe einer erneuten PGB überprüft werden, idealerweise alle 1-3 Jahre. Zudem sollte eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Gesundheit stets auch dann durchgeführt werden, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern.