Die Wirksamkeitsprüfung ist essentieller Bestandteil, um die Nachhaltigkeit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen und der anschließenden Durchführung geeigneter Folgemaßnahmen zu sichern. Zur Maßnahmenkontrolle eignen sich die Durchführung von Workshops, Kurzbefragungen der Beschäftigten/Führungskräfte sowie Begehungen. Die Beurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz sollte in regelmäßigen Abständen erfolgen, um Vergleichswerte zu messen - insbesondere bei Auftreten neuer Gefährdungen oder veränderter betrieblicher Gegebenheiten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit.