19. Wie geht es nach der Befragung zur psychischen Gefährdungsbeurteilung weiter?
Nach der Erhebung des Ist-Zustandes erfolgt eine sinnvolle und bedarfsgerechte Maßnahmenableitung, -umsetzung sowie -evaluation. Davon werden entsprechende Maßnahmen abgeleitet, die dann vom Unternehmen umgesetzt werden.