Die Psychische Gefährdungsbeurteilung soll nachhaltig sein. Daher sollte die Wirkung der aus dem Ergebnis der Befragung abgeleiteten Maßnahmen regelmäßig mithilfe einer erneuten PGB überprüft werden, idealerweise alle 1-3 Jahre. Zudem sollte eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Gesundheit stets auch dann durchgeführt werden, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern.