14. Was sind Rolle und Pflichten von Betriebsrat, Geschäftsführung, Mitarbeiter:innen, Berufsgenossenschaft, Krankenkasse und Betriebsarzt im Rahmen der PGB?
Die Verantwortung für die Durchführung der PGB obliegt allein der Geschäftsführung. Sie kann aber einzelne Personen zur Erfüllung der Pflicht beauftragen.